§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der True Life Ltd. (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Kunden im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, im Folgenden „DACH-Raum“). Sie gelten für alle Verträge, die zwischen der Agentur und den Kunden geschlossen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsumfang der Agentur
Die Agentur bietet Marketing- und Werbedienstleistungen sowie Softwarelösungen an, die im Einzelnen durch individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden festgelegt werden. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem:
Konzeption und Bearbeitung von Ad-Creatives,
Erstellung von Funnels zur Lead-Qualifizierung,
Einrichtung eines personalisierten CRM-Systems,
Betreuung von Performance-Marketing-Kampagnen auf Meta (Facebook/Instagram),
Bereitstellung von Zugang zu Schulungsplattformen und Communities (prospyre® Blueprint),
Bereitstellung von Softwarelösungen zur Unterstützung der vereinbarten Dienstleistungen.
Die im Vertrag beschriebenen Leistungen stellen den vereinbarten Mindestumfang dar. Die Agentur ist jedoch berechtigt, darüber hinausgehende Dienstleistungen zu erbringen, wenn dies im Interesse des Kunden ist und der Kunde diesen Erweiterungen nicht schriftlich widerspricht.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande. Dies kann durch einen schriftlichen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Die genauen Inhalte, Leistungsumfänge, Konditionen, Vergütungen und Laufzeiten werden in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt. Alle Preise, die außerhalb einer individuellen Vereinbarung genannt werden, sind freibleibend und können sich ändern. Verbindlich sind die Preise, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind.
§ 4 Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen und Softwareleistungen wird in der individuellen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, es sei denn, eine andere Zahlungsweise wird ausdrücklich vereinbart.
Preise, die von der Agentur in Angeboten oder Preislisten genannt werden, sind freibleibend und können jederzeit geändert werden. Die endgültigen Preise werden im jeweiligen Vertrag spezifiziert.
Rücklastschriften: Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, verpflichtet sich der Kunde, die ausstehende Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Rückbuchung zu leisten und die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, reicht eine Zahlungserinnerung aus, um die rechtlichen Folgen des Verzuges auszulösen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen und die Erbringung weiterer Dienstleistungen auszusetzen. Zusätzlich ist die Agentur berechtigt, eine pauschale Mahngebühr von 40 € pro Zahlungserinnerung zu erheben.
Leistungsaussetzung und Vertragskündigung bei Zahlungsverzug:
Gerät der Kunde mehr als 7 Tage in Verzug, kann die Agentur die Erbringung aller Dienstleistungen und die Nutzung der bereitgestellten Softwarelösungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen. Sollte der Kunde auch nach einer zweiten Zahlungserinnerung nicht zahlen, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte noch ausstehende Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit als Schadensersatz einzufordern.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 7 Tage in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die sofortige Erfüllung der gesamten offenen sowie aller zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich sämtlicher noch ausstehender Leistungen für die verbleibende Vertragslaufzeit, zu verlangen.
Wiederaufnahme der Leistungen: Nach Begleichung der offenen Beträge kann die Agentur die Erbringung der Leistungen fortsetzen, jedoch behält sie sich das Recht vor, eine zusätzliche Wiederaufnahmegebühr zu verlangen.
§ 5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Eigentum an Software und Materialien: Sämtliche Rechte an den im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Inhalten, Grafiken, Designs, Softwareprodukten und Schulungsmaterialien verbleiben uneingeschränkt bei der Agentur. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an den Kunden erfolgt zu keiner Zeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Nutzungsrechte: Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit beschränktes Nutzungsrecht an den von der Agentur bereitgestellten Softwarelösungen und Materialien. Dieses Nutzungsrecht erlischt automatisch, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder der Vertrag beendet wird, unabhängig vom Grund der Beendigung.
Widerruf des Nutzungsrechts bei Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 7 Tagen erlischt das Nutzungsrecht an allen von der Agentur bereitgestellten Softwarelösungen und Materialien automatisch. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zu allen Softwareprodukten und Plattformen ohne weitere Ankündigung zu sperren.
Vertragswidrige Nutzung: Jede Nutzung der Software oder anderer urheberrechtlich geschützter Materialien der Agentur durch den Kunden über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus oder nach Beendigung des Nutzungsrechts stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der Agentur dar und wird rechtlich verfolgt.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle notwendigen Informationen, Daten und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind. Verzögerungen oder Unvollständigkeit in der Mitwirkung des Kunden können den Erfolg der vereinbarten Leistungen beeinträchtigen, ohne dass der Anspruch auf Vergütung seitens der Agentur beeinträchtigt wird.
Rechtstexte und Verantwortlichkeiten: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen rechtlichen Texte (wie Datenschutzerklärungen und Impressum) für seine Online-Auftritte korrekt erstellt und eingebunden werden. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Formulierung oder Überprüfung dieser Texte. Es wird empfohlen, sich hierfür anwaltlich beraten zu lassen.
Verantwortung für Werbekonten: Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass seine Werbekonten funktionsfähig und nicht gesperrt sind. Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Einrichtung und Verwaltung der Werbekonten nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige Zugangsprobleme.
Pflicht zur Durchführung des Onboardings:
Der Kunde verpflichtet sich, das Onboarding-Prozedere innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung vollständig abzuschließen. Sollte der Kunde diese Frist ohne triftigen und von der Agentur anerkannten Grund nicht einhalten, erlischt sein Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Etwaige Gründe für das Versäumnis sind der Agentur unverzüglich und in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Agentur entscheidet nach billigem Ermessen über die Anerkennung dieser Gründe.
Zahlungspflicht des Kunden:
Die vertraglich vereinbarte Zahlung ist unabhängig von der Durchführung oder dem Abschluss des Onboardings nach Vertragsunterzeichnung fällig. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Ressourcen und Kapazitäten für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bereitstellt. Auch wenn das Onboarding nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen wird, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, da die Agentur ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Bereitstellung der Leistung und Ressourcen bereits erfüllt hat. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur trägt die alleinige Verantwortung für die Verzögerung oder das Nichtzustandekommen des Onboardings.
Verlängerung der Onboarding-Frist:
Sollte die Einhaltung der Frist aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände), unmöglich sein, kann der Kunde einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Die Agentur wird diesen Antrag prüfen und nach billigem Ermessen über die Gewährung einer angemessenen Fristverlängerung entscheiden. Eine Verlängerung der Frist bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur, andernfalls bleibt die ursprüngliche Frist von dreißig (30) Kalendertagen verbindlich.
§ 7 Garantie und Erfolgsaussichten
Die Agentur setzt sich dafür ein, eine im Voraus festgelegte Anzahl von Bewerbern oder Neukunden zu generieren, wie im jeweiligen Vertrag definiert. Die Garantie bezieht sich allein auf die Anzahl der Bewerber oder Neukunden und schließt eine Überprüfung ihrer spezifischen Eignung oder Qualifikation aus. Die Garantie ist erfüllt, sobald die vertraglich vereinbarte Anzahl erreicht ist, unabhängig davon, ob die Bewerber den individuellen Anforderungen des Kunden entsprechen. Die Agentur ergreift Maßnahmen, um die Qualifizierung der Leads zu verbessern. Allerdings übernimmt sie keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Bewerbern gemachten Angaben.
Attraktivität der Stellenangebote: Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Stellenangebote, für die Bewerber gesucht werden, im Hinblick auf Gehalt und Zusatzleistungen weit über dem Branchendurchschnitt liegen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf jegliche Garantieansprüche.
Die Garantieansprüche entfallen, wenn die Kontaktaufnahme zu den Bewerbern durch den Kunden selbst verweigert wird oder wenn Bewerber, unabhängig von den angegebenen Informationen oder vereinbarten Kriterien, eigenständig entscheiden, nicht für die ausgeschriebene Position zur Verfügung zu stehen oder nicht erreichbar zu sein. Diese Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und führen daher zum Ausschluss der Garantie. Die Garantie entfällt ebenfalls, wenn Testbewerber ohne vorherige Absprache in das System eingeführt werden. Das eigenmächtige Hinzufügen solcher Testbewerber verfälscht die Bewerberzahlen und beeinträchtigt die Bewertung der generierten Leads, was die vertraglich festgelegten Garantiebedingungen beeinträchtigt und eine Rückerstattung ausschließt.
Voraussetzungen für die Garantie: Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde sämtliche notwendigen Zuarbeiten rechtzeitig und vollständig leistet. Verzögerungen oder Versäumnisse, die länger als 7 Tage dauern, führen zum Ausschluss der Garantieansprüche. Dies gilt auch für den Fall, dass der Onboarding-Prozess nicht rechtzeitig abgeschlossen wird oder die Werbekonten des Kunden gesperrt sind.
Sollte das vereinbarte Ziel der Anzahl an Bewerbern oder Neukunden nicht erreicht werden und alle anderen Bedingungen erfüllt sein, erhält der Kunde die Einmalzahlung zurück. Die monatliche Consulting Fee bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin zu zahlen, da sie auch die fortlaufende Nutzung der Software und den Zugang zur prospyre® Lernplattform umfasst.
Geld-zurück-Garantie
Wir bieten Ihnen eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie für unsere digitalen Produkte an. Diese Garantie gilt jedoch unter folgenden Bedingungen:
Voraussetzungen für die Rückerstattung:
Eine Rückerstattung kann nur gewährt werden, wenn das digitale Produkt nicht vollständig genutzt oder heruntergeladen wurde. Sobald mehr als 20% des Inhalts (z.B. Videos, Module, PDFs) abgerufen oder heruntergeladen wurden, erlischt Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung.
Ausschluss der Rückerstattung:
Wenn Sie wesentliche Teile des Produkts (über 10%) bereits genutzt haben, insbesondere durch Downloads oder Zugriffe auf Inhalte, erlischt Ihr Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie.
Antragstellung:
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum eine schriftliche Anfrage an [Kontaktinformationen] senden. Diese muss eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Unvollständige Anfragen oder Anträge ohne ausreichende Begründung können abgelehnt werden.
Bearbeitung der Rückerstattung:
Nach Erhalt Ihrer Rückerstattungsanfrage prüfen wir diese innerhalb von 14 Werktagen. Wir behalten uns das Recht vor, Rückerstattungen abzulehnen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
Kein Widerrufsrecht bei digitalen Produkten:
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB besteht für digitale Produkte kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung des Produkts vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und die Nutzung begonnen hat. Mit dem Kauf des Produkts stimmen Sie diesem Umstand zu.
§ 8 Haftung
Uneingeschränkte Haftung:
Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht wurden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Agentur nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal die Höhe der für die vertraglich vereinbarte Leistung gezahlten Vergütung.
Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn:
Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung für Datenverlust:
Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder deren Wiederherstellung, es sei denn, der Datenverlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig und eigenverantwortlich Datensicherungen durchzuführen.
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt:
Die Agentur haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Stromausfällen, Ausfällen von Telekommunikationsdiensten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Haftung für Drittanbieterplattformen:
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung von Drittanbieterplattformen, wie Meta (Facebook/Instagram), entstehen. Dies umfasst alle Änderungen der Geschäftsbedingungen, Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige Maßnahmen dieser Plattformen, die Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen haben.
Haftung bei unsachgemäßer Nutzung:
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Softwarelösungen oder Dienstleistungen durch den Kunden oder durch Dritte entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Software und Dienstleistungen nur gemäß den vereinbarten Nutzungsbedingungen und Anleitungen zu verwenden.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden. Der Onboarding-Prozess muss innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein, andernfalls erlöschen jegliche Garantieansprüche.
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Vertragsdauer.
§ 10 Aufzeichnung von Meetings und automatische Zustimmung
Aufzeichnung von Meetings: Zum Zwecke der Qualitätssicherung, Dokumentation und Verbesserung unserer Dienstleistungen behält sich die Agentur das Recht vor, Meetings, die über ihre Plattform oder in Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen stattfinden, aufzuzeichnen. Dies umfasst Video- und Audioaufzeichnungen von virtuellen Meetings, Telefonkonferenzen sowie Online-Besprechungen.
Automatische Zustimmung: Mit der Teilnahme an einem solchen Meeting oder einer Telefonkonferenz erklären sich die Teilnehmer automatisch mit der Aufzeichnung und der damit verbundenen Speicherung der Daten einverstanden. Die Aufzeichnung wird ausschließlich für interne Zwecke verwendet.
Widerspruchsrecht: Ein Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen, indem er dies mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich per E-Mail an die Agentur mitteilt. In diesem Fall kann die Aufzeichnung ausgesetzt oder das Meeting ohne Aufzeichnung fortgeführt werden.
Vertraulichkeit und Datenschutz: Die Aufzeichnungen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und in einer gesicherten Umgebung gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder der Teilnehmer hat ausdrücklich zugestimmt.
Aufbewahrungsdauer: Die Aufzeichnungen werden für die Dauer von maximal 12 Monaten gespeichert, es sei denn, eine längere Aufbewahrung ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen ordnungsgemäß gelöscht.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bleiben unberührt, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Gerichtsstand für Ansprüche der Agentur
Für alle Ansprüche der Agentur gegen den Kunden ist der Gerichtsstand, nach Wahl der Agentur, entweder am Sitz des Kunden oder am Sitz der Agentur in Zypern. Die Agentur behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Kunden an jedem zulässigen Gerichtsstand zu verklagen, insbesondere am Sitz des Kunden oder in Zypern. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus vertraglichen als auch aus gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Gerichtsstand für Ansprüche des Kunden
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Republik Zypern. Für Ansprüche der Agentur gegen den Kunden ist der Gerichtsstand nach Wahl der Agentur entweder am Sitz des Kunden oder am Sitz der Agentur in Zypern. Ansprüche des Kunden gegen die Agentur können ausschließlich am Sitz der Agentur in Zypern geltend gemacht werden. Zwingende Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts bleiben unberührt.
Verbraucherschutzregelungen
Für Kunden, die als Verbraucher im Sinne des jeweils anwendbaren Rechts handeln, gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur insoweit, als ihr dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates entzogen wird.
Es gelten die AGBs der True Life Ltd., die jederzeit auf der Website der Agentur eingesehen werden können.